Aufruf zur Mitwirkung an der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung für den Lärmaktionsplan für den Schienenverkehr

Die Europäische Union verfolgt mit der Umgebungslärmrichtlinie das Ziel, „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ Die einzelnen Mitgliedstaaten haben die Richtlinie in ihre jeweiligen nationalen Rechtssysteme überführt. In Deutschland ist das Eisenbahn-Bundesamt seit dem 01.01.2015 dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zu erstellen. Ein wesentlicher Teil davon ist die Bewertung der Lärmsituation auf Grundlage der Lärmkartierung und der Beteiligung der Öffentlichkeit.
In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden bis zum Ende der Beteiligung am 25.8.2017 bundesweit insgesamt 38 000 Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern, sowie von mit dem Schienenlärm befassten Institutionen abgegeben. Vielleicht auch Dank des rechtzeitigen Aufrufs durch den Bürgermeister in den Oberschleißheimer Gemeindenachrichten war dabei die Beteiligung aus dem Ort mit 54 Meldungen sehr erfreulich. Insgesamt trafen 40% der Beteiligungen alternativ zum Internet mit den Fragebogen per e-mail, Post und Fax ein. Die Ergebnisse der ersten Phase, wo es vor allem um die B etroffenheit durch den Lärm ging, werden in der Aprilausgabe von „Oberschleißheim aktuell“ dargestellt.
Seit dem 24. Januar 2018 läuft nun die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit der Möglichkeit das gesamte Verfahren selbst zu bewerten. Die Informations- und Beteiligungs-Plattform ist im Internet unter  www.laermaktionsplanung-schiene.de erreichbar. Alternativ können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn geschickt werden. Der Fragebogen, den das Eisenbahn-Bundesamt dafür vorbereitet hat, kann über die angegebene Internetadresse oder auch direkt hier heruntergeladen oder per Post über obenstehende Adresse angefordert werden. Die Ergebnisse werden dann in den Lärmaktionsplan Teil B eingehen und ab Mitte 2018 veröffentlicht.

Dr. Benno Reuter